Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Einziehung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweges FI.-Nr. 1747, Gern. Buch a.Buchrain.
Die Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges FI.-Nr. 1747, Gemarkung Buch a.Buchrain, hat mit der Verlegung der Ortsstraße Oberndorf und der Neuordnung der Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberndorf“ jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird daher afugrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 23.05.2023 eingezogen.
Die Absicht der Einziehung wurde gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG drei Monate vorher bekanntgemacht. Einwendungen wurden nicht erhoben.